Algerien entwickelt sich zunehmend zu einem der strategisch wichtigsten Wirtschaftspartner Deutschlands und Europas in Nordafrika. Die Beziehungen zwischen beiden Ländern erfahren derzeit ein deutliches Momentum – getragen von einer Kombination aus wachsender Energiekooperation, industrieller Modernisierung und einem zunehmenden Interesse an Technologie- und Wissenstransfer. Besonders im Kontext globaler geopolitischer Verschiebungen, der europäischen Diversifizierungsbestrebungen im Energiesektor sowie der Neuausrichtung internationaler Liefer- und Wertschöpfungsketten gewinnt Algerien weiter an Bedeutung.

Die wirtschaftspolitische Transformation des Landes basiert dabei auf einer klaren strategischen Zielsetzung: der schrittweisen Diversifizierung der nationalen Wirtschaft jenseits des klassischen Kohlenwasserstoffsektors. Während Öl- und Gasexporte weiterhin das Fundament der algerischen Volkswirtschaft bilden, verfolgt die Regierung in Algier zunehmend einen breiteren industrie- und innovationspolitischen Ansatz. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Infrastruktur, verarbeitende Industrie, erneuerbare Energien, Digitalisierung, Logistik, technische Ausbildung sowie der Aufbau lokaler industrieller Wertschöpfungsketten.

Auch die deutsch-algerischen Wirtschaftsbeziehungen spiegeln diese Entwicklung wider. Deutschland zählt weiterhin zu den wichtigsten europäischen Handelspartnern Algeriens. Im Jahr 2025 erreichte das bilaterale Handelsvolumen rund 3,5 Milliarden Euro. Die deutschen Einfuhren aus Algerien stiegen dabei um mehr als 11 % auf rund 1,35 Milliarden Euro, während die deutschen Ausfuhren nach Algerien auf über 2,14 Milliarden Euro anwuchsen – ein Plus von mehr als 2 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Zahlen unterstreichen nicht nur die Stabilität der bilateralen Beziehungen, sondern auch das zunehmende Potenzial für eine vertiefte strategische Partnerschaft.

Besondere Dynamik entfaltet sich derzeit im Energiesektor. Algerien positioniert sich zunehmend als verlässlicher Partner Europas im Bereich der Energiesicherheit und verfolgt parallel ambitionierte Ziele im Ausbau erneuerbarer Energien und grüner Wasserstoffprojekte. Projekte wie der geplante „SoutH2 Corridor“ sollen künftig grünen Wasserstoff aus Nordafrika über Italien und Österreich bis nach Deutschland transportieren. Gleichzeitig baut Algerien seine Solar- und Wasserstoffkapazitäten kontinuierlich aus und strebt langfristig eine führende Rolle im Bereich sauberer Energien im Mittelmeerraum an.

Darüber hinaus gewinnt Algerien auch als Produktions- und Investitionsstandort zunehmend an Attraktivität. Die Reform des Investitionsgesetzes, die schrittweise Reduzierung bürokratischer Hürden sowie die Abschaffung der bisherigen 51/49-Regel in weiten Teilen der Wirtschaft haben neue Impulse für ausländische Direktinvestitionen geschaffen. Unternehmen beobachten besonders die Entwicklungen in den Bereichen Automobilindustrie, Maschinenbau, Chemie, Infrastruktur und Berufsbildung mit wachsendem Interesse.

Parallel dazu investiert Algerien massiv in die Modernisierung seiner Infrastruktur. Ein zentrales Element dieser Transformation ist der großangelegte Ausbau des Eisenbahnnetzes. Bis 2035 soll das nationale Schienennetz von rund 4.700 Kilometern auf 15.000 Kilometer erweitert werden. Unterstützt wird dieses Vorhaben durch milliardenschwere Investitionen in neue Bahnstrecken, Lokomotiven, Logistikzentren und digitale Steuerungssysteme. Strategische Projekte wie die Westliche Bergbahn zwischen Béchar und Gara Djebilet oder die geplanten Nord-Süd-Korridore sollen insbesondere die rohstoffreichen Regionen der Sahara erschließen und die wirtschaftliche Integration des Landes stärken. Internationale Kooperationen mit Unternehmen wie John Cockerill, Alstom oder Italferr verdeutlichen dabei die zunehmende Öffnung Algeriens für internationale Industrie- und Technologiepartnerschaften.

Vor diesem Hintergrund entwickelt sich Algerien zunehmend zu einem strategischen Partner Deutschlands – nicht nur im Energiesektor, sondern auch als industrieller und logistischer Knotenpunkt zwischen Europa und Afrika. Die Kombination aus geografischer Nähe, politischer Stabilität, großen natürlichen Ressourcen und einer ambitionierten Modernisierungsagenda macht das Land zu einem zentralen Akteur der wirtschaftlichen Transformation Nordafrikas. 

Die algerischen Rechts- und Investitionsrahmenbedingungen

Der algerische Rechts- und Investitionsrahmen hat in den vergangenen Jahren einen tiefgreifenden strukturellen Wandel erfahren. Insbesondere seit dem Jahr 2020 wurden zahlreiche gesetzgeberische und institutionelle Reformen verabschiedet, die darauf abzielen, das Investitionsumfeld neu zu organisieren, administrative Verfahren zu zentralisieren und den regulatorischen Rahmen für nationale und ausländische Investitionen zu modernisieren. Diese Entwicklungen betreffen insbesondere das Investitionsrecht, das Gesellschaftsrecht, den Banken- und Finanzsektor, den Bergbau- und Energiesektor, das Devisenrecht sowie die Vergabe staatlicher Wirtschaftsflächen.

Den zentralen Ausgangspunkt dieser Reformen bildet das Investitionsgesetz Nr. 22-18 vom 24. Juli 2022 betreffend Investitionen (loi relative à l’investissement) sowie die hierzu erlassenen Durchführungsverordnungen, insbesondere die Exekutivverordnungen Nr. 22-298 bis 22-303 vom 8. September 2022. Ziel der Reform war es weniger, eine vollständige Liberalisierung des algerischen Marktes herbeizuführen, sondern vielmehr ein stärker institutionell koordiniertes und administrativ strukturiertes Investitionssystem zu etablieren.

Gleichzeitig bleibt Algerien eine Rechtsordnung mit ausgeprägt verwaltungsrechtlichem Charakter. Die praktische Umsetzung eines Investitionsvorhabens hängt daher nicht ausschließlich von den materiell-rechtlichen Garantien des Investitionsrechts ab, sondern in erheblichem Maße auch von der Fähigkeit des Investors, ein komplexes Geflecht aus Genehmigungen, Registrierungen, devisenrechtlichen Anforderungen, sektoralen Zulassungen und administrativen Verfahrensabläufen rechtssicher zu koordinieren.

Aus rechtsdogmatischer Sicht handelt es sich bei Algerien weiterhin um ein kodifiziertes Zivilrechtssystem französischer Prägung. Gesellschaftsrechtliche Strukturen, handelsrechtliche Beziehungen, Sicherheiten, Investitionsprojekte sowie verwaltungsrechtliche Verfahren werden primär durch gesetzliche Normen und regulatorische Texte geregelt, die im Amtsblatt der Demokratischen Volksrepublik Algerien (Journal officiel de la République algérienne démocratique et populaire – JORADP) veröffentlicht werden. Zu den wesentlichen Rechtsgrundlagen zählen insbesondere das Zivilgesetzbuch gemäß Ordonnance Nr. 75-58 vom 26. September 1975, das Handelsgesetzbuch gemäß Ordonnance Nr. 75-59 vom 26. September 1975 sowie die Zivil- und Verwaltungsprozessordnung gemäß Gesetz Nr. 08-09 vom 25. Februar 2008.

Eine zentrale institutionelle Rolle innerhalb des gegenwärtigen Investitionssystems nimmt die Algerische Agentur zur Investitionsförderung (Agence Algérienne de Promotion de l’Investissement – AAPI) ein, die durch das Investitionsgesetz Nr. 22-18 geschaffen und durch Exekutivverordnung Nr. 22-298 organisatorisch ausgestaltet wurde. Die AAPI fungiert als zentrale Behörde für die Registrierung von Investitionen, die Begleitung von Investoren sowie die Koordination zwischen den verschiedenen an der Projektumsetzung beteiligten Behörden und Verwaltungen.

Im Rahmen der Reform wurde zudem ein System zentraler und dezentraler „One-Stop-Shop“ (guichet unique) eingeführt. Diese Einrichtungen sollen insbesondere investitionsrechtliche Formalitäten, steuerliche Registrierungen, Zollverfahren sowie Fragen der Grundstücksvergabe bündeln und koordinieren. Gleichwohl stellt die Registrierung einer Investition bei der AAPI lediglich den ersten Schritt eines deutlich umfassenderen administrativen Prozesses dar. Abhängig von der jeweiligen Tätigkeit und der konkreten Struktur des Projekts kann der Investor zusätzlich mit dem Nationalen Handelsregisterzentrum (Centre National du Registre du Commerce – CNRC), der Steuerverwaltung (Direction Générale des Impôts – DGI), den Zollbehörden, Umweltbehörden, Arbeitsbehörden, Stadtplanungs- und Bauverwaltungen, den Domänenverwaltungen sowie sektoralen Regulierungsbehörden interagieren müssen.

Eine der bedeutendsten Entwicklungen des algerischen Investitionsrechts betrifft die teilweise Aufhebung der sogenannten „51/49-Regel“. Diese Regelung sah ursprünglich vor, dass ausländische Investitionen grundsätzlich eine algerische Mehrheitsbeteiligung voraussetzen. Durch Art. 49 des Ergänzungsfinanzgesetzes Nr. 20-07 vom 4. Juni 2020 wurde die allgemeine Anwendung dieser Regel weitgehend aufgehoben. Dennoch bleibt sie in bestimmten strategischen Sektoren weiterhin anwendbar, wie insbesondere durch Art. 139 des Finanzgesetzes Nr. 20-16 vom 31. Dezember 2020 bestätigt wurde.

Zu den strategischen Bereichen zählen insbesondere Tätigkeiten im Bereich der vorgelagerten Kohlenwasserstoffindustrie gemäß Gesetz Nr. 19-13 vom 11. Dezember 2019 über Kohlenwasserstoffe, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung des nationalen Bergbaudomäns gemäß Bergbaugesetz Nr. 14-05 vom 24. Februar 2014 sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren zum unveränderten Weiterverkauf (importation pour revente en l’état).

Von erheblicher praktischer Bedeutung ist dabei die zunehmende Differenzierung zwischen produktiven Investitionen und rein kommerziellen Importtätigkeiten. Produktions-, Industrie- und Transformationsprojekte können heute von deutlich flexibleren Beteiligungsregelungen profitieren, während Geschäftsmodelle, die primär auf dem Import fertiger Produkte zum lokalen Weiterverkauf beruhen, weiterhin restriktiveren Anforderungen unterliegen. Die rechtliche Qualifikation der geplanten Tätigkeit gewinnt daher bereits in der frühen Strukturierungsphase eines Projekts erhebliche Bedeutung. Dasselbe Vorhaben kann – abhängig von seiner konkreten Ausgestaltung und der regulatorischen Einordnung durch die zuständigen Behörden – entweder einem liberalisierten Investitionsregime oder einem weiterhin beschränkten Handelsregime unterfallen.

Darüber hinaus sieht das Investitionsgesetz Nr. 22-18 ein differenziertes System investitionsrechtlicher Fördermechanismen vor. Unterschieden wird insbesondere zwischen Förderungen für prioritäre Sektoren, Förderungen für bestimmte geografische Regionen sowie Förderungen für sogenannte „strukturierende Investitionen“ (investissements structurants).

Die Voraussetzungen für strukturierende Investitionen wurden durch Exekutivverordnung Nr. 22-302 vom 8. September 2022 konkretisiert. Hierunter fallen grundsätzlich Projekte mit einem Investitionsvolumen von mindestens zehn Milliarden Algerischen Dinar sowie der Schaffung von mindestens 500 direkten Arbeitsplätzen, sofern diese Projekte eine besondere wirtschaftliche Relevanz aufweisen, etwa im Hinblick auf industrielle Integration, Technologietransfer, Infrastrukturentwicklung oder regionale Wertschöpfung.

Je nach einschlägigem Förderregime können solche Projekte erhebliche steuerliche und zollrechtliche Vorteile genießen. Hierzu zählen insbesondere Befreiungen von Zöllen, der Mehrwertsteuer (Taxe sur la Valeur Ajoutée – TVA), Registrierungsgebühren, Grundsteuern sowie – während der Betriebsphase – Befreiungen von der Körperschaftsteuer (Impôt sur les Bénéfices des Sociétés – IBS) und der Gewerbesteuer auf berufliche Tätigkeiten (Taxe sur l’Activité Professionnelle – TAP). In bestimmten Fällen erlaubt die Gesetzgebung zudem staatliche Beteiligungen an Infrastrukturmaßnahmen, sofern diese für die Umsetzung strategisch bedeutsamer Projekte erforderlich sind.

Ein weiterer wesentlicher Reformbereich betrifft die Vergabe staatlicher Wirtschaftsflächen (foncier économique). Das Gesetz Nr. 23-17 vom 15. November 2023 reorganisierte die Vergabe solcher Flächen durch ein Konzessionssystem, das unter bestimmten Voraussetzungen in Eigentumsrechte umgewandelt werden kann. Der Zugang zu Industrieflächen galt historisch als eines der wesentlichen praktischen Hindernisse für Investitionsprojekte in Algerien. Die jüngsten Reformen zielen darauf ab, die Vergabeprozesse über die AAPI sowie deren digitale Plattform stärker zu zentralisieren und administrativ zu vereinfachen. Dennoch bleibt die rechtliche Prüfung von Konzessionsbedingungen, Flächennutzungsbeschränkungen, Umweltauflagen, Infrastrukturanschlüssen sowie Voraussetzungen einer späteren Eigentumsübertragung von erheblicher Bedeutung.

Von zentraler Relevanz für ausländische Investoren bleibt darüber hinaus das algerische Devisenrecht. Algerien unterliegt weiterhin einem kontrollierten Devisenregime unter Aufsicht der algerischen Zentralbank (Banque d’Algérie), insbesondere auf Grundlage des Währungs- und Bankengesetzes Nr. 23-09 vom 21. Juni 2023. Zwar garantiert das Investitionsgesetz Nr. 22-18 grundsätzlich den Transfer investierter Kapitalbeträge sowie investitionsbezogener Erträge ins Ausland, jedoch bleiben solche Transfers an umfangreiche bankrechtliche und dokumentarische Anforderungen gebunden.

In der Praxis nimmt die domizilierende Bank (banque domiciliataire) während der gesamten Investitionsphase eine zentrale Rolle ein. Die Zulässigkeit von Devisentransfers, Import domizilierungen, konzerninternen Finanzierungen sowie Kapitalrückführungen hängt maßgeblich von der Vollständigkeit, Kohärenz und regulatorischen Konformität der zugrunde liegenden Dokumentation ab.

Auch im Bereich Compliance wurde der regulatorische Rahmen in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Das Gesetz Nr. 23-01 vom 7. Februar 2023 änderte das Gesetz Nr. 05-01 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und stärkte die Kontroll- und Sanktionsbefugnisse der zuständigen Behörden. Parallel hierzu wurden die datenschutzrechtlichen Anforderungen durch Gesetz Nr. 25-11 vom 24. Juli 2025 zur Änderung des Datenschutzgesetzes Nr. 18-07 erheblich erweitert, insbesondere im Bereich biometrischer Daten, IT-Governance und digitaler Datenverarbeitung.

Im Bereich der Streitbeilegung verfügt Algerien über ein duales Gerichtssystem, welches zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit unterscheidet. Diese Differenzierung besitzt insbesondere bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Genehmigungen, Grundstücksvergaben, steuerlichen Anreizen oder regulatorischen Entscheidungen erhebliche praktische Bedeutung.

Internationale Schiedsverfahren bleiben nach algerischem Recht grundsätzlich anerkannt. Algerien ist Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche sowie Mitglied des International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID).

Schließlich ist auch Algeriens Beitritt zum Haager Apostille-Übereinkommen zu berücksichtigen. Algerien hinterlegte seine Beitrittsurkunde am 5. November 2025; das Übereinkommen soll für Algerien am 9. Juli 2026 in Kraft treten. Mehrere Staaten, darunter Deutschland, haben jedoch gegen den Beitritt Algeriens Einspruch erhoben. In der Praxis kann dies dazu führen, dass zwischen Algerien und den betreffenden Staaten weiterhin traditionelle Legalisationserfordernisse Anwendung finden.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der algerische Rechtsrahmen für ausländische Investitionen in den vergangenen Jahren deutlich stärker strukturiert, institutionell zentralisiert und regulatorisch verdichtet wurde. Gleichzeitig bleibt Algerien eine in hohem Maße verfahrens- und administrationsgeprägte Rechtsordnung. Die erfolgreiche Umsetzung eines Investitionsprojekts hängt daher nicht allein von dessen wirtschaftlicher Tragfähigkeit ab, sondern ebenso von einer sorgfältigen regulatorischen Strukturierung, einer präzisen Koordination administrativer Verfahren sowie der konsequenten Einhaltung sektoraler, devisenrechtlicher und compliance bezogener Anforderungen.

Von Meriem Rezgui LL.M., Counsel, Amereller Rechtsanwälte &
Emre Kanber