Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft der Republik Irak

Botschaft Irak – Commercial Attaché

Pacelliallee 19-21
14195 Berlin

Tel.: 030 – 95629876
Fax: 030 – 95629877
E-Mail: ferd.eu.de(at)mot.gov.iq 
Website: www.iraqiembassy-berlin.de

Mo. – Fr. 13:00-15:00 Uhr

Dokumente Abgabe und Einnahme: Mo. – Fr. 13:00-15:00 Uhr

Wirtschaftsabteilungsgebühren:

Dokument pro Original pro Kopie
Ursprungszeugnis 110,- Euro 110,- Euro
Handelsrechnung (Proforma Invoice und Zollrechnungen werden nicht legalisiert) 110,- Euro 110,- Euro

 

Nur Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen für das gesamte Bundesgebiet werden vom Commercial Attaché legalisiert. Alles andere wird vom Konsulat legalisiert.

Bitte beachten:

  1. Vor Einreichung der Dokumente bei der Ghorfa, müssen alle Handelsdokumente (Ursprungszeugnis, Handelsrechnung) von der IHK beglaubigt werden.
  2. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen können nur gemeinsam legalisiert werden.
  3. Ist im Ursprungszeugnis ein Drittland aufgeführt, ist darüber eine Kopie des Ursprungszeugnisses aus dem Herstellerland beizulegen.
  4. Alle Seiten eines Dokuments sind mit einem amtlichen Eckstempel zu versehen.
  5. Bitte immer einen frankierten und adressierten Rückumschlag beifügen sowie eine Kopie von jedem Dokument.
  6. Die Handelsabteilung der Botschaft Irak akzeptiert die Begleichung der Gebühren ausschließlich per Scheck. 
    Die Wirtschaftsabteilung nimmt KEIN BARGELD AN
  7. Das Ursprungszeugnis sollte die Nummer der Handelsrechnung enthalten und sicherstellen, dass die Informationen des Importeurs und Exporteurs in beiden Dokumenten übereinstimmen. Darüber hinaus müssen eine präzise Beschreibung der Waren, ihre Menge und ihr Ursprung angegeben sein. Falls es nicht möglich ist, alle Informationen einzufügen, können Sie alternativ eine Kopie der Handelsrechnung oder eine Liste von Verpackung und Versand zusammen mit dem Ursprungszeugnis (als Anhang und ohne Beglaubigung) beifügen, um alle relevanten Details der Handelsrechnung zu erfassen.
  8. Im Feld 3 des Ursprungszeugnisses sind die Herstellerländer genauestens angegeben. z.B. nur EU reicht nicht aus.
  9. Ursprungszeugnisse dürfen keine Handelsrechnungen, Erklärungen oder Bilanzen beinhalten.

Folgende Papiere sind in Kopie beizulegen:

  • Für Exporte von Nahrungsmittel ist ein amtlich ausgestelltes Gesundheitszeugnis (legalisiert von der Konsularabteilung) mit einzureichen.
  • Für Medikamente ist ein Analysezertifikat notwendig (legalisiert von der Konsularabteilung)
  • Ladeschein (Konnossement)
  • Importlizenz der irakischen Firma (Wenn der Empfänger vom privaten Sektor ist)

Zusätzliche Dokumente können je nach Bedarf und den spezifischen Anforderungen angefordert werden.

Aufhebung der Importlizenz / Cancelation of importing licence / إلغاء إجازة االستيراد 

Rückerstattung von offenen Beträgen: Bearbeitungsgebühren, die für die Legalisierung der Handelsdokumente an die offizielle Bankverbindung des Handelsattaché, Botschaft der Republik Irak in Berlin überwiesen wurden können alle deutschen Unternehmen, wegen nicht Durchführung bzw. Teilbearbeitung von Legalisierung ihrer Handelsdokumente, ab sofort mit einem offiziellen Brief (Firmenlogo, Stempel und Unterschrift des Zuständigen) an den Handelsattaché ihr Geld zurückerstattet bekommen. Das gilt für Legalisierungen ab 2014. Der offene Betrag muss im Brief genannt und der Überweisungsbeleg diesem beigefügt werden.

Anschrift der Konsularabteilung:

Botschaft der Republik Irak

Pacelliallee 19-21
14195 Berlin

Tel.: 030 – 81488 0
030 – 81488 106
030 – 81488 115

Webseite: www.iraqiembassy-berlin.de

Öffnungszeiten der Botschaft: Mo. – Fr. 09:00-15:00 Uhr

Öffnungszeiten des Konsulats: Mo. – Fr. 09:00-12:00 Uhr

Konsulatsgebühren:

Dokument Konsulat Berlin Konsulat Frankfurt
Handelsvollmachten, Verträge und weitere juristische Handelsdokumente (je Exemplar) 160,- Euro 160,- Euro
Patentbescheinigungen 160,- Euro 160,- Euro
Testzertifikate je Exemplar (SGS-Zertifikate werden nicht legalisiert), Packlisten 160,- Euro 160,- Euro
Handelszertifikate 160,- Euro 160,- Euro

Bitte beachten:

  1. Alle Dokumente müssen an die Ghorfa geschickt werden.
  2. Vor Einreichung der Dokumente bei der Ghorfa ist eine Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt (BFAA) erforderlich.
  3. Alle Seiten eines Dokuments sind mit einem amtlichen Eckstempel zu versetzen.
  4. Bitte immer einen frankierten und adressierten Rückumschlag beifügen.
  5. Die Konsulatsgebühren sind ausschließlich bar zu zahlen.
  6. Eine Kopie für die Botschaft muss mit den Dokumenten eingereicht werden.

Generalkonsulat der Republik Irak

Dokumente (außer Rechnungen und Ursprungszeugnisse) für Firmen mit Firmensitz in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen werden beim Generalkonsulat Irak in Frankfurt eingereicht. Das Generalkonsulat nimmt die Gebühren bar entgegen. Die Gebühren betragen 160,00€ je zu legalisierenden Dokument. Alle weiteren Richtlinien die folgen gelten auch fürs Konsulat.

Die Bearbeitungsgebühren können nur in bar, unter persönlicher Vorsprache beim Generalkonsulat, bezahlt werden. Die Bezahlung kann durch einen Firmenvertreter oder einen Dienstleister vorgenommen werden. Bei der Bezahlung auf dem Postweg senden Sie die Gebühren mit einer Kopie Ihres Anschreibens direkt an das Konsulat. Für Schäden oder Verluste übernimmt das Konsulat keine Verantwortung.

Letzte Änderung: 28.02.2024