Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft des Libanon

Anschrift der Konsulatsabteilung:

BOTSCHAFT DES LIBANON

Berliner Str. 127

13187 Berlin

Tel: +49(0)30/ 47 49 860

Fax: +49(0)30/ 47 48 78 58

Email: lubnan(at)t-online.de

Web: www.libanesische-botschaft.info

Bitte beachten:

1. LEGALISIERUNG VON VOLLMACHTEN, BESTÄTIGUNGEN:

Folgende Unterlagen sind für die Legalisierung von Vollmachten vorzulegen:

1) Das Original der Vollmacht / Bestätigung etc.,

    beurkundet vom Notar, mit:

    • Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers / Bestätigenden/ Verzichtenden etc. (nicht des Übersetzers) durch den Notar.

    • Beglaubigung der Unterschrift des Notars (nicht des Übersetzers) vom zuständigen Landgericht.

Nur bei Vollmachten zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks zusätzlich:

   • Beglaubigung der Unterschrift zweier Zeugen.

   • Kopie der Übereignungsurkunde oder des Grundbucheintrags.

2) Kopie vom Originaldokument für die Akten der Botschaft.

2. LEGALISIERUNG VON ZERTIFIKATEN UND URKUNDEN:

Folgende Unterlagen sind für die Legalisierung von Zertifikaten, Urkunden, Personenstands-Dokumenten etc. vorzulegen:

1)       Das Original-Dokument, beglaubigt – je nach örtlicher Gegebenheit – von einer der folgenden offiziellen Behörden:

          • Bezirksregierung

          • Regierungspräsidium

          • Senatsverwaltung für Inneres

          • Innenministerium

          • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier

          • Behörde für Inneres Hamburg

          • Standesamt 1 Berlin

2)       Kopie des Originaldokuments für die Akten der Botschaft.

Hinweis: Es werden nur überbeglaubigte Originaldokumente legalisiert, die in Deutschland ausgestellt wurden oder beglaubigte Abschriften, die von der Behörde ausgestellt wurden, die das Originaldokument ausgestellt hat.

3. Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse können nur gemeinsam beglaubigt werden, sie müssen von der IHK beglaubigt sein und Namen und Adresse einer Firma im Libanon enthalten.

Jedes Dokument, das zur Beglaubigung vorgelegt wird, ist zuvor von der IHK bzw. dem Amts- oder Landgericht zu beglaubigen.

Original-Dokumente und jeweils eine Kopie, zum Verbleib in den Akten der Botschaft, müssen vorgelegt werden.

Die Gebühren der Botschaft sind vorab zu überweisen:

Kontoinhaber: Botschaft des Libanon
Bank: Commerzbank AG
IBAN: DE49 1004 0000 0266 1551 00
BIC: COBADEBBXXX

Verwendungszweck: Firmennamen

Der Originaldurchschlag des Beleges ist mit einzureichen.

4)Für die Rücksendung ist ein als „Einschreiben“ ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen.

Kosten:

Beglaubigung von Ursprungszeugnissen:

€ 22,- 

Beglaubigung von Handelsrechnungen (Original):
Es wird eine Gebühr in Höhe von 1 ‰ des
Rechnungsbetrages erhoben:
-Mindestgebühren:
-Maximale Höhe der Gebühren:

€ 40,-
€ 2750,-

Beglaubigung von Erklärungen über Aktivitäten im Ausland:

€ 198,-

Beglaubigung von Preislisten:

€ 80,-

Beglaubigung von Produktzertifikaten: € 198,- 
Beglaubigung von anderen Geschäftsvorgängen: € 198,- eine Unterschriften
€ 396,- zwei Unterschriften

Letzte Änderung: 29.12.2021