Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft der Syrischen Arabischen Republik
(Gültig ab dem 01.01.2009)
Anschrift der Konsularabteilung:
Die Botschaft der Syrischen Arabischen Republik
Rauchstraße 25
10787 Berlin
Tel.: +49-30 – 50177-0
Fax: +49-30 – 50177-311
Webseite: www.syrianembassy.de
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
Konsulatsgebühren
Ursprungszeugnis, Unbedenklichkeits- und Beschaffenheitserklärungen (gesundheitlich-hygienisch, landwirtschaftlich und chemisch) | 90,- Euro |
Handelszeugnisse, die einen Betrag ausweisen (Dokumente mit ausgewiesenem Geschäftswert) | 180,- Euro |
Höchster Rechnungsbetrag x 0,015 = X (Beträge auf den nächsten vollen 5,00 Euro aufrunden) | |
Höchstgrenze der Gebühren für eine Handelsrechnung beträgt | 8985,- Euro |
Mindestgebühren für eine Handelsrechnung beträgt | 180,- Euro |
Bitte beachten:
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse müssen den Namen des Herstellers und den Namen und die Adresse des Empfängers in Syrien aufweisen.
- Alle Dokumente und Handelsrechnungen müssen von den zuständigen deutschen Stellen (IHK) beglaubigt sein.
- Vor Einreichung der Dokumente bei der Ghorfa, müssen alle Handelsdokumente vom Bundesverwaltungsamt (BFAA) beglaubigt werden.
- Die Dokumente mit 2 Kopien + die Gebühren für die Botschaft in bar + Rückumschlag werden an die Ghorfa geschickt.
Letzte Änderung: 17.09.2024