Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
Anschrift der Konsularabteilung:
Botschaft der VAE in Berlin
Konsularabteilung
Hiroshimastraß3 18-20
10785 Berlin
Tel.: 030 - 516 51 - 6
Fax: 030 - 516 51 - 900
Webseite: www.vae-botschaft.de
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Konsulatsgebühren:
Ursprungzeugnisse, je Exemplar (auch Kopie) | 40,- Euro |
Hersteller-Erklärungen, Analysenzertifikate, Uni-, Schulzertifikate und dergleichen, je Exemplar (auch Kopie) | 40,- Euro |
Verträge und Handelsvollmachten, Trade Marks, Patent, Board resolution, Assigment und (auch Kopien), je Exemplar | 800,- Euro |
Handelsregisterauszug mit Handelsvertrag | 40,- Euro |
Handelsregisterauszug ohne Handelsvertrag | 800,- Euro |
Handelsrechnung Betragswert |
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von 0,00 Euro bis 1.667,00 Euro | 40,- Euro |
von 1.667,01 Euro bis 5.000,00 Euro | 80,- Euro |
von 5.001,01 Euro bis 10.000,00 Euro | 160,- Euro |
von 10.001,01 Euro bis 15.000,00 Euro | 240,- Euro |
von 15.001,01 Euro bis 25.000,00 Euro | 320,- Euro |
von 25.001,01 Euro bis 41.667,00 Euro | 400,- Euro |
von 41.667,01 Euro bis 83.334,00 Euro | 520,- Euro |
von 83.334,01 Euro bis 166.687,00 Euro | 600,- Euro |
von 166.687,01 Euro bis 333.333,33 Euro | 800,- Euro |
von 333.333,34 Euro bis 337.500,00 Euro | 1.620,- Euro |
von 337.500,01 Euro bis 341.666,67 Euro | 1.640,- Euro |
von 341.666,68 Euro bis 345.833,33 Euro | 1.660,- Euro |
Alle weiteren Kopien von Handelsrechnungen kosten je Exemplar 40,- Euro | |
Für weitere Gebühren laden Sie die zur Verfügung gestellten Tabellen herunter oder erfragen die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin. | |
Bitte beachten:
1. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden nur gemeinsam legalisiert.
2. Rechnungen und Ursprungszeugnisse müssen von der IHK beglaubigt sein.
3. Sonstige Dokumente müssen von dem Landgericht, dem Regierungspräsident und dem Veterinäramt beglaubigt werden. (Kopierte Stempel und Unterschriften können nicht beglaubigt werden).
4. Die Adresse des Empfängers muss auf allen Dokumenten ersichtlich sein.
5. Eine Kopie von der Übersetzung des Originalzeugnisses muss bei der Ausstellungsstelle beglaubigt sein, und mit der Übersetzung des Zeugnisses vom Übersetzer zusammengefügt werden. Danach werden beide Dokumente vom Landgericht beglaubigt.
6. Für die Botschaft zur Bearbeitung ist jeweils eine Kopie der Dokumenten und eine Kopie der Überweisung der Gebühren beizulegen.
7. Die Gebühren müssen auf das Konto der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate bei der
Dresdner Bank/Commerz Bank AG, Berlin
Kto.-Nr.: 5 107 325 00
BLZ: 100 800 00
BIC: DRES DE FF 100
IBAN: DE 13 1008 0000 0510 7325 00 überwiesen werden.
8. Vorkasse ist erfordert in Höhe der jeweils entstehenden Legalisierungsgebühren auf das Konto der Botschaft zu überweisen (sehen Sie Gebührenordnung). Bitte eine Kopie des Zahlungsauftrags beifügen.
9. Für die Rücksendung ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizulegen. Die Botschaft übernimmt keine Postkosten sowie die Kosten von Kurier-Sendungen und Kurier-Abholungen von Dokumenten.
10. Bitte füllen Sie den Formbegleit-Brief aus und legen Sie ihn den Dokumenten bei, um die Bearbeitung zu erleichtern bzw. zu beschleunigen. Diesen Formbegleit-Brief finden Sie auf der Website der Botschaft als pdf-file.
