Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft der Syrischen Arabischen Republik
(Gültig ab dem 01.01.2009)
Anschrift der Konsularabteilung:
Die Botschaft der Syrischen Arabischen Republik
Rauchstraße 25
10787 Berlin
Tel.: +49-30 - 50177-0
Fax: +49-30 - 50177-311
Webseite: www.syrianembassy.de
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Konsulatsgebühren
Ursprungszeugnis, Unbedenklichkeits- und Beschaffenheitserklärungen | 8,- Euro |
Handelszeugnisse, die einen Betrag ausweisen (Dokumente mit ausgewiesenem Geschäftswert) | 13,- Euro |
Gebühren für Handelsrechnungen werden nach folgender Formel berechnet: |
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Bitte beachten:
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse müssen den Namen des Herstellers und den Namen und die Adresse des Empfängers in Syrien aufweisen.
- Alle Dokumente und Handelsrechnungen müssen von den zuständigen deutschen Stellen (IHK) beglaubigt sein.
- Die Gebühren müssen auf das Konto der Botschaft der Syrischen Arabischen Republik bei der Commerzbank Berlin:
Kto.-Nr.: 266 000 900
BLZ: 100 400 00
überwiesen werden. - Die Dokumente mit 2 Kopien + Bankbeleg für die überwiesenen Gebühren + Rückumschlag werden an die Ghorfa geschickt.
