Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft Sudan
Anschrift der Konsularabteilung:
Botschaft Sudan
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Tel.: +49-30 - 8906980
Fax: +49-30 - 89409693
Webseite: www.sudan-embassy.de
Öffnungszeit Annahme von Visa-Anträgen, Dokumenten etc.:
Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Abholung von Visa, Dokumenten etc.:
Mo. - Do. 10:00 - 14:00 Uhr und Fr. 10:00 - 12:00 Uhr
Konsulatsgebühren
Beglaubigungsgebühr pro Dokument | 60,- Euro |
Ursprungszeugnis | kostenfrei |
Bitte beachten:
- Zu legalisierende Dokumente müssen entsprechend vom Bundesverwaltungsamt, Landgericht der jeweiligen Großstadt, sowie von der IHK vorbeglaubigt werden.
- Handelt es sich um pharmazeutische Produkte, wird die IHK als Beglaubigungsstelle empfohlen.
- Die Ghorfa muss jedes Handelsdokument legalisieren.
- Die Beglaubigungsgebühr muss als Verrechnungscheck dem Antrag beigefügt werden.
- Eine Kopie des Dokuments muss dem Antrag beigefügt werden.
- Ein adressierter und frankierter Rückumschlag mit Ihrer Anschrift (Einschreiben) ist beizufügen.
