Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft von Libyen
Anschrift der Konsularabteilung:
Botschaft von Libyen
Podbielskiallee 42
14195 Berlin
Germany
Tel.: +49 30-200596 0
Fax: +49 30 200 596 35
E-Mail: konsulat(at)libysche-botschaft.de
Webseite: http://www.libyschebotschaft.de/
Für die Ausfuhr nach Libyen sind in der Regel legalisierte Ursprungszeugnisse sowie Handelsrechnungen erforderlich.
Für die Legalisierung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Original des Ursprungszeugnisses
- Original der Rechnung (bei Fremdwährungen muss eine aktuelle Umrechnung beigefügt werden)
- Zum Verbleib bei der Botschaft werden eine Kopie sowie Fotokopie des Ursprungszeugnisses und zwei Kopien der Rechnung benötigt. Für die Kopien werden keine Gebühren erhoben.
- Die drei Exemplare der Rechnung müssen jeweils hinter die drei Exemplare des Ursprungszeugnisses geheftet werden.
- Eine Übersetzung in die arabische Sprache ist nicht mehr notwendig.
- Anschreiben auf Firmenbogen
Für die Rücksendung Ihrer Dokumente bitte einen frankierten /adressierten Rückumschlag beilegen.
Die Gebühren sind per Überweisung zu entrichten.
Bankverbindung:
Libysche Botschaft Berlin
Konto: 728443301
BLZ: 10070024
Bei der Deutschen Bank
Bitte den orginalbankgestempelten Beleg beilegen. Onlineüberweisungen werden nicht akzeptiert, wenn der Nachweis nicht von der Bank abgestempelt ist.
Sie setzen sich zusammen aus:
Botschaftsgebühren | |
pro Original-Ursprungszeugnis | 28,00 Euro |
pro Original-Rechnung | 28,00 Euro zuzüglich 1/1000 des Rechnungsbetrages |
Zusätzlich benötigte Kopien (Ab der 2. Ausfertigung eines Zu legalisierenden Dokumentes) | 12,00 Euro |
Alle weiteren Dokumente | 28,00 Euro |
