Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft des Staates Katar
Anschrift der Konsularabteilung:
Botschaft des Staates Katar in Berlin
Hagenstraße 56
14193 Berlin
Tel.: +49-30 - 8620 60
Fax: +49-30 - 8620 6150
Webseite: www.embassy-qatar.de
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09:00 - 15:00 Uhr
Konsulatsgebühren
Ursprungszeugnis (Original und Kopie) | je 38,- Euro |
Herstellererklärung/Preisliste (Original und Kopie) | je 38,- Euro |
Verschiffungsdokumente (Original und Kopie) | je 38,- Euro |
Handelsverträge (Original und Kopie) | je 25,- Euro |
Analysenzertifikat/Gesundheitszertifikat (Original und Kopie) | je 25,- Euro |
Handelsregister (Original und Kopie) | je 25,- Euro |
Vollmacht (Original und Kopie) | je 13,- Euro |
Rechnungen (Original und Kopie) |
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Bitte beachten:
- Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sind nur gemeinsam legalisierbar.
- Von der Konsularabteilung der Botschaft werden nur Ursprungszeugnisse für Waren mit Ursprung in der BR Deutschland legalisiert, da Ursprungszeugnisse in Katar im Allgemeinen nur aus dem Ursprungsland akzeptiert werden. Für die Legalisierung von Handelsrechnungen für Waren mit Ursprung außerhalb Deutschlands ist eine Kopie des im Ursprungsland ausgestellten und von der dort ansässigen Vertretung Katars legalisierten Ursprungszeugnisses beizufügen. Für einige Länder und für Waren aus Ländern, in denen keine konsularische Vertretung Katars existiert bestehen Ausnahmen. In diesen Fällen ist Rücksprache mit der Konsularabteilung der Botschaft zu halten.
- Gesundheitszertifikate und Herstellererklärungen und Verschiffungsdokumente benötigen zur Bearbeitung Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen.
- Für Exporte von Fleisch wird eine amtliche Bescheinigung verlangt, die besagt, dass kein Pferdefleisch enthalten ist.
- Bitte legen Sie zusätzlich Kopien von jedem Dokument für die Unterlagen der Botschaft bei. 2 Kopien je zu legalisierendem Dokument. Bei mehrfacher Legalisierung eines Dokumentes bitte Menge der Dokumente +1
Bsp.: 1 Rechnung in 2facher Ausfertigung = 3 Kopien
1 UZ in 3facher Ausfertigung = 4 Kopien - Bei Rechnungsbeträgen in US-Doller bitten wir Sie, uns anzurufen.
- Verträge, Vollmachten, Assignments sowie alle Arten von Zertifikaten müssen vom BVA endbeglaubigt sein.
- Bei Handelsrechnungen über € 250000 bitten wir Sie die Centbeträge aufzurunden.
- 1 frankierter und adressierter Rückumschlag
- 1 Durchschlag der Überweisung:
Commerzbank Köln
Konto Nr. 265 480500 BLZ . 370 800 40Letzte Änderung: 22.05.2013
