Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft der Republik Irak
Botschaft Irak - Commercial Attache'
Wichmann Str. 7
10787 Berlin
Tel.: 030 - 95629876
Fax: 030 - 95629877
E-Mail: iraqicommercial_berlin(at)yahoo.com
Webseite: www.iraqiembassy-berlin.de
Öffnungszeiten des Commercial Attache': Mo. - Fr. 10:00-12:00 Uhr
Wirtschaftsabteilungsgebühren:
Dokument | pro Original | pro Kopie |
Ursprungszeugnis | 135,- Euro | 135,- Euro |
Handelsrechnung (Profomainvoice werden nicht legalisiert) | 135,-Euro | 135,-Euro |
Nur Ursprungzeugnisse und Handelsrechnungen für das gesamte Bundesgebiet werden vom Commercial Attache' legalisiert. Alles andere wird vom Konsulat legalisiert.
Bitte beachten:
- Alle Handelsdokumente (Ursprungszeugnis, Handelsrechnung, Handelszertifikate...) müssen von der IHK und Bundesverwaltungsamt (BVA) beglaubigt werden, vor Einreichung der Dokumente bei der Ghorfa.
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen können nur gemeinsam legalisiert werden.
- Für Exporte von Nahrungsmittel ist ein Gesundheitszeugnis zur Legalisierung mit einzureichen.
- Für Medikamente ist eine Analysezertifikat notwendig.
- Alle Zertifikate werden nur in Verbindung mit Rechnung (keine Proforma-Rechnung) und Ursprungszeugnis legalisiert.
- Gesundheitszeugnisse sind vor dem BVA durch das Gesundheitsministerium vorzubeglaubigen.
- Alle Seiten eines Dokuments sind mit einem amtlichen Eckstempel zu versehen.
- Bitte immer einen frankierten und adressierten Rückumschlag beifügen sowie eine Kopie von jedem Dokument.
- Die Wirtschaftsabteilungsgebühren sind in bar zuentrichten.
- Die Invoice Nr. ist auf dem Ursprungszeugnis zu notieren.
- Im Feld 3 des Ursprungszeugnisses sind die Herstellerländer genaustens angegeben. Z.B. nur EU reicht nicht aus.
Folgende Papiere sind in Kopie beizulegen:
• Ladeschein (Konnossement)
• Versicherungsvertrag für die Ware
• Warentestzertifikat (ausschliesslich akzeptiert von BV France, Bureau Veritas, Tüv, Baltic Control Danisch, Contecta Schweiz)
*Direktlieferungen (ohne Zwischenhändler) an Ministerien und staatliche Institutionen sind von diesen Richtlinien NICHT betroffen.
Anschrift der Konsularabteilung:
Botschaft der Republik Irak
Pacelliallee 19-21
14195 Berlin
Tel.: 030 - 81488 0
030 - 81488 106
030 - 81488 115
Webseite: www.iraqiembassy-berlin.de
Öffnungszeiten der Botschaft: Mo. - Fr. 09:00-15:00 Uhr
Öffnungszeiten des Konsulats: Mo. - Fr. 09:00-12:00 Uhr
Konsulatsgebühren:
Dokument | Konsulat Berlin | Konsulat Frankfurt |
Handelsvollmachten, Verträge und weitere juristische Handelsdokumente (je Exemplar) | 135,- Euro | 135,- Euro |
Patentbescheinigungen | 135,- Euro | - |
Testzertifikate je Exemplar (SGS-Zertifikate werden nicht legalisiert), Packlisten | 135,- Euro | 135,- Euro |
Handelszertifikate | 135,- Euro | 135,- Euro |
Bitte beachten:
- Alle Dokumente müssen an die Ghorfa geschickt werden.
- Vor Einreichung der Dokumente bei der Ghorfa ist eine Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) erforderlich.
- Alle Seiten eines Dokuments sind mit einem amtlichen Eckstempel zu versetzen.
- Bitte immer einen frankierten und adressierten Rückumschlag beifügen.
- Die Konsulatsgebühren sind ausschließlich bar zu zahlen.
- Eine Kopie für die Botschaft muss mit den Dokumenten eingereicht werden.
- Im Feld 3 des Ursprungszeugnisses sind die Herstellerländer genaustens angegeben. Z.B. nur EU reicht nicht aus.
Generalkonsulat der Republik Irak
Dokumente (außer Rechnungen und Ursprungzeugnisse) für Firmen mit Firmensitz in den Bundesländern Bayern, Baden-Württenberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen werden beim Generalkonsulat Irak in Frankfurt eingereicht. Das Generalkonsulat nimmt die Gebühren bar oder per Verrechnungsscheck entgegen. Die Gebühren betragen 135,00€ je zulegalisierenden Dokumment. Alle weiteren Richtlinien die folgen gelten auch fürs Konsulat.
Letzte Änderung: 22.05.2013
