Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Algerischen Botschaft
Anschrift der Konsularabteilung:
· Berlin:
Botschaft der demokratischen Volksrepublik Algerien
Konsularabteilung
Görschstr. 45
13187 Berlin
Tel.: 030-43 737 – 0
Webseite: www.algerische-botschaft.de
E-mail: konsular@algerische-botschaft.de
Öffnungszeiten: Mon.-Fr. : 09:00 - 13:00 Uhr
· Bonn :
Algerisches General-Konsulat
Rheinalle 32-34
53173 Bonn
Tel.:0228 943 760
Fax:0228 369 866 1
E-Mail: info(at)konsulat-algerien.de
Weseite: www.Konsulat-algerien.de
Öffnungszeiten : Mon.- Fr. : 09:00 – 14:00 Uhr
Bekanntmachung
Beim algerischen Generalkonsulat, Bonn ist die persönliche Anwesenheit für die Legalisierung von Handelsdokumenten erforderlich.
montags und mittwochs 10:00 Uhr – 14:00 Uhr
freitags 10:00 Uhr – 13:00 Uhr
Konsulatsgebühren:
Für jede Beglaubigung wird eine Kanzleigebühr von 5,00 € erhoben.(Berlin)
Für jede Beglaubigung wird eine Kanzleigebühr von 60,00 € erhoben.(Bonn)
Bitte beachten:
1. Die Beglaubigung von Geschäftspapieren umfasst alle Urkunden und Dokumente, die für algerische Behörden bestimmt sind. Diese Dokumente müssen vorher von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der Industrie und Handelskammer, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht, wenn es sich um Übersetzungen handelt, beglaubigt worden sein.
2. Die Konsularbezirksbindung legt fest, welches Konsulat der Demokratischen Volksrepublik Algerien für die Endbeglaubigung zuständig.
· Konsulat Berlin : Dokumente aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen Anhalt und Schleswig Holstein.
· Konsulat Bonn: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordhein-Wesfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen.
Letzte Änderung: 10.10.2012
