Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Ägyptischen Botschaft
Anschrift der Konsularabteilung:
Ägyptische Botschaft
Konsulatsbereich
Stauffenberg Str. 6-7
10785 Berlin
Tel.: 030/477 54740 – 030/479 01880
Fax : 030/477 4000
Webseite: www.aegyptische-botschaft.de
Öffnungszeiten : Mo. - Fr. 09:00 - 13:00 Uhr
Konsulatsgebühren:
Legalisierungsgebühr | pro Exemplar | 80,00 EUR |
Legalisierungsgebühr für Übersetzungen oder mehrsprachige Dokumente | pro Dokument | 35,00 EUR |
Die Konsulate der A. R. Ägypten akzeptieren die Zahlung der Gebühren ausschließlich in bar.
Bitte beachten:
- Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Analysen-Zertifikate, Freiverkaufsbescheinigungen u. a. müssen von der für Ihren Firmensitz zuständigen Industrie und Handelskammer beglaubigt sein.
- Gesundheits- Genusstauglichkeits- und Radioaktivitätsbescheinigungen für Lebensmittel, Lebensmittelzusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukte und Getränke müssen von ihrem zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, oder alternativ vom Regierungspräsidium beglaubigt sein.
- Alle urkundlichen Dokumente, wie zum Beispiel
- · Vollmachten (Power of Attorney)
- · Agenturverträge (Agency Agreements)
- · Handelsregisterauszüge
- · notarielle Beglaubigungen
- · Von einem allgemein ermächtigten Übersetzer beglaubigte Übersetzungen müssen vom Präsidenten Ihres zuständigen Landgerichts beglaubigt sein.
Dokumente, die in deutscher Sprache ausgefertigt sind (z.B. ein Handelsregisterauszug) können nur dann legalisiert werden, wenn eine Übersetzung in die arabische oder die englische Sprache beigefügt ist. Übersetzungen müssen, wie oben erwähnt, vom zuständigen Landgerichtspräsidenten beglaubigt sein.
Kopien können nur dann legalisiert werden, wenn der Originalstempel der deutschen Behörde angebracht wurde.
Bitte beachten Sie den strengen Konsularbezirk der Konsulate Hamburg, Frankfurt, Berlin.
Frankfurt: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW, Saarland, Rheinland-Pfalz
Hamburg: Bremen Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Berlin: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
